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Angaben gemäß § 5 TMG
ABLUKA UG (haftungsbeschränkt)
Schloßstr. 265
45359, Essen
Deutschland/Germany

Kontakt:
Telefon: +49 1788362574
E-Mail: support@ablukaonline.com

Vertreten durch den Geschäftsführer:
M.Kocak

Redaktionell Verantwortlicher
M. Kocak

Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht Essen
Registernummer: HRB 34907
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
USt-ID: DE363461264
1.EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

1 Neben den Informationspflichten nach dem VSBG müssen Verbraucher nach den Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR- Verordnung) unterrichtet werden.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


2. Haftung
Wir sind für die Inhalte unserer Internetseiten nach den Maßgaben der allgemeinen Gesetzen, insbesondere nach § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes, verantwortlich. Alle Inhalte werden mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Soweit wir auf unseren Internetseiten mittels Hyperlink auf Internetseiten Dritter verweisen, können wir keine Gewähr für die fortwährende Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der verlinkten Inhalte übernehmen, da diese Inhalte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen und wir auf die zukünftige Gestaltung keinen
Einfluss haben. Sollten aus Ihrer Sicht Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder unangemessen sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite sowie alle Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gestaltung dieser Internetseite unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter https://ablukaonline.com/pages/datenschutz

2 Auf vielen Websites finden sich pauschale Haftungsausschlüsse ''Disclaimer'') für fremde Inhalte. Vielmehr als eine ''psychologische Wirkung'' geht von diesen indes nicht aus. Gesetzlich sind derartige Erklärungen nicht vorgeschrieben und sie stiften in der Regel – weil sie oft irreführend sind – mehr Schaden als Nutzen. Ob eine
Verlinkung auf zivil- oder strafrechtliche bedenkliche Inhalte eine Haftung des Verlinkenden begründet, richtet sich nach den geltenden Regeln der Haftung für Hyperlinks; insbesondere begründen diese gemäß § 7 Abs. 1 TMG neben selbst erstellten Inhalten eine Verantwortlichkeit für fremde Informationen, die sich der
verlinkende Seitenanbieter zu eigen macht, also wenn diese aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers wesentlicher Bestandteil der auf der Website bereitgestellten Inhalte geworden sind oder sonst derart darin eingebettet sind, dass sie ihm zugerechnet werden können (dazu nur BGH 18.6.2015 – I ZR 74/14, MMR 2016, 171 (mAnm Hoeren) Rn. 12 ff.). Ferner gelten bei der Verletzung von absoluten Rechten (zB Urheber- oder Persönlichkeitsrechten) die Grundsätze der Störerhaftung (dazu BGH 12.7.2012 – I ZR 18/11, BeckRS 2013, 02241 Rn. 19) und im Falle der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen kann eine Haftung wegen der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht bestehen (dazu BGH 12.7.2007 – I ZR 18/04, BeckRS 2007, 13309 Rn. 36). Diese Regeln können nicht durch einen Disclaimer ausgehebelt werden (dazu LG Konstanz 8.10.2013 – 3 O 156/12, BeckRS 2014, 568) und wurden insbesondere im Bereich des Angebots kommerziell geprägter Websites (zB von Unternehmen, Influencern, Freiberuflern) jüngst erheblich verschärft, indem erwartet wird, dass vor der Verlinkung erforderliche Nachforschungen im zumutbaren Maß durchgeführt werden. Aufgrund fehlender Transparenz für irreführend gehalten wurden ferner bereits Klauseln, nach denen der Inhalt einer Website "mit größter Sorgfalt" erstellt wird, aber dennoch ''keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit'' übernommen werden soll (vgl. OLG Hamburg 10.12.2012 – 5 W118/12, MMR 2013, 505). Sofern man nicht gleich ganz auf einen Disclaimer verzichten möchte, dürfte die im Muster vorgesehene Formulierung aber unverfänglich sein.

3 An dieser Stelle ist ein Hinweis auf die Datenschutzhinweise für die nicht verpflichtend. Die Mustergestaltung mit Verlinkungslösung ist dem Umstand geschuldet, dass häufig zu beobachten ist, dass Pflichtangaben mit Datenschutzhinweisen (ggf. zudem auch noch mit AGB u.dgl.) vermengt bzw. auf einer Website dargestellt werden. Das ist jedoch schon aus Transparenzgesichtspunkten nicht sinnvoll und daher keinesfalls zu empfehlen.


4. Urheberrechtshinweis
Die auf unserer Internetseite vorhandenen Texte, Bilder, Fotos, Videos oder Grafiken unterliegen in der Regel dem Schutz des Urheberrechts. Jede unberechtigte Verwendung (insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung) dieser urheberrechtsgeschützten Inhalte ist daher untersagt. Wenn Sie beabsichtigen, diese Inhalte oder Teile davon zu verwenden, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus unter den oben stehenden Angaben. Soweit wir nicht selbst Inhaber der benötigten urheberrechtlichen Nutzungsrechte sein sollten, bemühen wir uns, einen Kontakt zum Berechtigten zu vermitteln.

5. Social Media-Profile
Dieses Impressum gilt auch für folgende Social Media-Profile: Facebook, Instagram, Google+, Xing, TikTok, Pinterest, YouTube und Twitter.

4 Ein Urheberrechts- oder Copyrighthinweis hat keinen Einfluss auf die Rechtslage und ist daher nicht zwingend erforderlich. Insbesondere macht ein Urheberrechtsvermerk aus einer Website oder dort vorhandenen Inhalten kein urheberrechtlich schutzfähiges Werk, vielmehr entsteht jeder Urheberrechtsschutz bereits unmittelbar durch die Schöpfung des Werkes durch den Urheber (§ 7 UrhG), sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 2 Abs. 1 und 2 UrhG). Dennoch sind Urheberrechtshinweise weit verbreitet und auch sinnvoll, weil sie Seitenbesucher eindringlich darauf hinweisen, dass die unerlaubte Verwendung von Inhalten zu sanktionierbaren Rechtsverletzungen (§§ 97 ff. UrhG) führen kann. Darüber hinaus wird sich ein Rechtsverletzer gegenüber Schadensersatz-forderungen des Urhebers oder sonstigen Berechtigten nur sehr viel schwieriger iSd § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG iVm § 276 Abs. 2 BGB entlasten können (was ohnehin in aller Regel nicht gelingen wird), dass ihm nichts von einem Urheberrechtsschutz bekannt gewesen sei, wenn ein solcher Hinweis vorhanden ist. Nicht zu verwechseln ist ein solcher (abstrakter) Urheberrechtshinweis mit der
(konkreten) Urheberbezeichung (§ 10 Satz 1, § 13 Satz 2 UrhG) oder dem Quellenachweis (§ 63 UrhG) im Hinblick auf bestimmte Inhalte, die auf der Internetseite dargestellt werden. Insbesondere sehen die Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen einiger Bildarchive (zB Shutterstock) vor, dass verwendete Bilder oder Grafiken mit einer vorgegebenen Urheberbezeichung und/oder einem Quellennachweis (zB Agenturname) zu versehen sind.

5 Es ist möglich, im Rahmen eines Social Media-Accounts einen Hyperlink zum Impressum auf der eigenen Homepage anzubringen, um die (auch) für das Social Media-Angebot bestehende Impressumspflicht zu erfüllen (vgl. LG Aschaffenburg 19.8.2011 2 HK O 54/11, MMR 2012, 38 Rn. 33; BeckOK InfoMedienR/Ott TMG § 5 Rn. 23; dazu ausführlich → Form. 1.23). Da aber jederzeit klar sein muss, auf welche Internetauftritte sich die Pflichtinformationen beziehen (vgl. LG Aschaffenburg 19.8.2011 – 2 HK O 54/11, MMR 2012, 38 Rn. 37), sollten diese Social Media-Accounts – wie im Muster vorgesehen – an dieser Stelle aufgelistet werden. Zutreffendes bitte aufnehmen.

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